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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Die Maklerfirma P & S Immobilien Detlef Pissarczyk erhält für den Nachweis und/oder
die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter
Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%):
a. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 % vom Kaufpreis.
b. bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2
Monatspreise; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller
sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten
und etwaiger Mehrwertsteuer.
Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision
ausgewiesen ist.
2. Die Provision ist mit Abschluß des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei
nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom
Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 %, zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
3. P & S Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch P & S Immobilien erteilten Informationen
- insbesondere des Nachweises - an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch P & S
gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruches -
im Falle des Vertragsschlußes durch den Dritten auf die entgangene Provision.
5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens
jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch von P & S
Immobilien.
6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, P & S
Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, P & S Immobilien unverzüglich schriftlich über den
Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
8. Schadensersatzansprüche gegen P & S Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für
die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen
des Anspruchs.
Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichem beruhen ausschließlich
auf den der P & S Immobilien vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird
keinerlei Haftung übernommen.
9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
10.Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Werl Erfüllungsort und Gerichtsstand.
11.Tätig nach §34c der Gewerbeverordnung.
12.Alle Angaben sind nur gültig für Deutschland. |
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